Die CTJ stellt einen eigenen Presseausweis aus, der zum Zutritt als Pressevertreter zu den wesentlichen Messen, Events und Presseveranstaltungen der betreffenden Branchen berechtigt. Maßgeblich sind hier die Akkreditierungsrichtlinien der Veranstalter.
Der Presseausweis der CTJ soll nicht nur ein Nachweis der journalistischen Tätigkeit sein, sondern zusätzlich auch den fachlichen Schwerpunkt für den Bereich Caravaning und Tourismus dokumentieren.